Impressum

Firmenname: SPM GmbH & Co. KG
Straße Nummer: Hans-Peter-Feddersen-Strasse 8
PLZ Ort: 25917 Leck


Telefon: 04662-88220
Telefax: 04662-882220

E-Mail: info@spm-holzimport.de

Geschäftsführer: Gerd Hamdorf

Handelsregister:HRA1615

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE813220469




Allgemeine Geschäftsbedingungen

SPM GmbH & Co. KG

1. Geltungsbereich
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen der SPM GmbH & Co. KG. Abweichende Vorschriften des Vertragspartners wird ausdrücklich widersprochen. Abweichungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haben im Geschäftsverkehr nur Geltung, wenn diese schriftlich fixiert und bestätigt werden.

2. Vertragsinhalt
Aufträge und Lieferungen werden erst bindend, nachdem diese schriftlich per email / Fax von Seiten der SPM GmbH & Co. KG bestätigt worden sind. Die Auftragsbestätigung kann mit der Rechnung verbunden werden. Die von Seiten der SPM GmbH & Co. KG erstellte Auftragsbestätigung gilt auch ohne Unterschrift nach Ablauf von sieben Tagen nach Zugang als bindend.

3. Lieferung/Lieferzeiten
3.1. Die Lieferfrist beginnt mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor der Beibringung der vom Besteller ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Bezahlung.

3.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versandbereitschaft mitgeteilt ist und der Liefergegenstand das Werk verlassen hat.

3.3. Lieferungen von Sonderwaren oder auch Normware kann bis zu 16 Wochen Lieferzeit in Anspruch nehmen. Überschrittene Lieferzeiten stellen kein Recht der Stornierung dar, sofern die Überschreitung nicht von Seiten der SPM GmbH & Co. KG zu verschulden ist.

3.4. Die Lieferfrist verlängert sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Machtbereich der SPM GmbH & Co. KG liegen, z.B. Betriebsstörung, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluß sind. Dies gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Die Lieferfrist verlängert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Es gelten die Regeln nach Force majeur.

Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von der SPM GmbH & Co. KG nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs entstehen. Von Seiten der SPM GmbH & Co. KG werden Beginn und Ende derartiger Hindernisse in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt.

3.5. Die SPM GmbH & Co. KG behält sich Teillieferungen vor. Teillieferungen sind innerhalb der von Seiten der SPM GmbH & Co. KG angegebenen Lieferfrist zulässig, soweit sich Nachteile für den Gebrauch daraus nicht ergeben.

4. Lieferungsumfang
4.1. Der Lieferumfang wird durch die schriftliche Auftragsbestätigung der SPM GmbH & Co. KG bestimmt.

4.2. Konstruktions- oder Formänderung, die auf die Verbesserung der Technik oder auf Forderungen des Gesetzgebers zurückzuführen sind, bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern der Liefergegenstand nicht erheblich geändert wird und die Änderungen dem Besteller zumutbar sind.

5. Annulierungskosten
5.1. Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, so kann die SPM. GmbH & Co. KG unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn in Ansatz bringen. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten. Des weiteren trägt der Besteller die entstandenen Rückfrachtkosten.

6. Verpackung und Versand
6.1. Verpackungen werden Eigentum des Bestellers und sind Bestandteil des Artikels. Porto- und Nachnahmegebühren werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.

6.2. Der Besteller verzichtet hiermit ausdrücklich darauf, die SPM GmbH & Co. KG auf Rücknahme von Transportverpackungen und ggf. Umverpackungen gem. § 4 und 5 der Verpackungsverordnung in Anspruch zu nehmen. Der Besteller erklärt sich damit einverstanden, die Entsorgung der Transportverpackung auf eigene Kosten vorzunehmen und das Verpackungsmaterial einer erneuten Verwertung außerhalb der öffentlichen Abfallentsorgung zuzuführen. Für die Erfüllung dieser der SPM GmbH & Co. KG obliegenden Verpflichtung werden dem Besteller 0,01 % des Nettowarenwertes bei schriftlicher Aufforderung vergütet. Die Geltendmachung dieser Koste muß binnen 14 Tagen nach Erhalt der Ware bei der SPM GmbH & Co. KG schriftlich angezeigt werden.

7. Abnahme und Gefahrenübergang
7.1. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand anzunehmen. Mangels abweichender Vereinbarung (Lieferung durch die SPM. GmbH & Co. KG) erfolgt die Übergabe in Leck. Der Besteller ist berechtigt, den Liefergegenstand innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeigen oder sonstiger Mitteilung von der Fertigstellung am Übergabeort zu überprüfen. Der Besteller hat die Pflicht, den Liefergegenstand innerhalb der selben Frist anzunehmen, es sei denn, er ist unverschuldet vorüber-gehend zur Annahme verhindert.

7.2. Bleibt der Besteller mit der Annahme des Kaufgegenstandes länger als 7 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige vorsätzlich oder grob fahrlässig im Rückstand, so kann kein Transportschaden mehr von Seiten des Bestellers geltenden gemacht werden. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht instande ist.

Die Gefahr geht mit der Annahme des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Erklärt der Besteller, er werde den Liefergegenstand nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Unterganges oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über. Ist zwischen der SPM GmbH & Co. KG und dem Besteller eine Lieferung durch die SPM GmbH & Co. KG vereinbart worden, so geht die Gefahr mit Absendung der Ware durch die SPM GmbH & Co. KG auf den Käufer über.

8. Preisänderungen
Für die Preise ist der jeweils am Tag des Eingangs der Bestellung gültige Preis zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluß und vereinbartem Liefertermin mehr als drei Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Lieferung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, so ist die SPM GmbH & Co. KG berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

9. Gewährleistung und Transportschäden
9.1. Die Waren sind auf etwaige vorhandene Mängel, Transportschäden, Falschlieferung und Mengenfehler nach Eintreffen am Bestimmungsort zu untersuchen. Schäden an der Ware oder Verpackung sind durch den Anlieferer der Sendung sofort zu bescheinigen. Vorhandene Schäden sind der SPM GmbH & Co. KG unverzüglich unter Übersendung des Packzettels mitzuteilen. Mängel müssen nach Ablieferung binnen 7 Tagen schriftlich angezeigt werden. Nach Ablauf der Frist verfallen die Reklamationsansprüche auf Transportschäden.

9.2. Die SPM GmbH & Co. KG übernimmt in der folgenden Weise die Haftung für die Mängel an den Liefergegenständen:

- Während eines Zeitraums von sechs Monaten nach Übernahme des Liefergegenstandes hat der Besteller einen Anspruch auf Beseitigung von Fehlern (Nachbesserung) oder Ersatzlieferung gegen Rückgabe der gelieferten Ware. Können wir einen unserer Gewährleistungspflicht unterliegenden Fehler nicht beseitigen oder sind für den Besteller weitere Nachbesserungsversuche unzumutbar, so kann der Besteller anstelle der Nachbesserung Wandelung (Rück-gängigmachung des Vertrages) oder Minderung (Herabsetzung der Vergütung) verlangen.

- Natürlicher Verschleiß ist in jedem Fall von der Gewährleistung ausgeschlossen. Insbesondere sind von der Gewährleistung die Rißbildung, Verwindungen, Schwindungen und Schüsselungen von Holzwaren ausgeschlossen. Ebenfalls sind Rissbildungen bei den Grillkaminen, Farbveränderungen der Kupfer und Edelstahlhauben sowie der Grillroste sind kein Reklamationsgrund. Tolleranzabweichungen von bis zu 2% sind ebenfalls kein Reklamationsgrund.

9.3. Wegen weitergehender Ansprüche und Rechte haftet die SPM GmbH & Co. KG nur in den Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit. Im übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung wegen zugesicherter Eigenschaften ist auf den typischen und voraussehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für einen außerhalb der Zusicherung liegenden mittelbarem und unmittelbarem Mangelfolgeschaden, der nach den Regeln der positiven Vertragsverletzung zu ersetzen wäre, sind ausgeschlossen.

10. Eigentumsvorbehalt
10.1. Die SPM GmbH & Co. KG behält sich das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung einschließlich der Frachtkosten vor.

10.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die SPM GmbH & Co. KG zur Rücknahme nach Mahnung berechtigt und der Besteller zur Herausgabe verpflichtet.

10.3. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung der Liefergegenstände durch die SPM GmbH & Co. KG gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag, sofern dies nicht ausdrücklich durch die SPM GmbH & Co. KG schriftlich erklärt wird.

10.4. Der Besteller ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; der Besteller tritt jedoch der SPM GmbH & Co. KG bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des zwischen der SPM GmbH & Co. KG und dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (inklusive Mehrwertsteuer) ab, die den Besteller aus der weiteren Veräußerung erwachsen und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiter veräußert werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis der SPM GmbH & Co. KG, die Forderung selbst einzubeziehen, bleibt davon unberührt; die SPM GmbH & Co. KG verpflichtet sich jedoch, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist. Tritt jedoch der Fall des Zahlungsverzugs ein, so kann die SPM GmbH & Co. KG verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und näheren Schuldner bekannt gibt. Des weiteren ist der Besteller verpflichtet, alle zum Abzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und den Schuldner (Dritten) über die Abtretung in Kenntnis zu setzen.

10.5. Erfolgt eine Verarbeitung oder Umbildung der Waren durch den Besteller, so wird diese stets für die SPM GmbH & Co. KG vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, nicht der SPM GmbH & Co. KG gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt diese das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Übergegenstände zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

10.6. Werden die Liefergegenstände mit anderen, der SPM GmbH & Co. KG nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen vermischten Gegenständen. Der Besteller verwahrt das Miteigentum für uns.

10.7. Der Besteller darf die gelieferten Gegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme sowie sonstige Übungen durch Dritte, hat der Besteller der SPM GmbH & Co. KG dies dieser unverzüglich anzuzeigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung der Rechte der SPM GmbH & Co. KG erforderlich sind. Der Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf das Eigentum der SPM GmbH & Co. KG hinzuweisen.

10.8. Die SPM GmbH & Co. KG verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Bestellers freizugeben, als der Wert ihrer zusichernden Forderung, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20 % übersteigt.

11. Haftung aus Delikt
11.1. Schadensersatzansprüche aus Delikte sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen unserer Verrichtungs- und Erfüllungsgehilfen.

12. Zahlungsbedingungen
12.1. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen (Frachtkosten etc.) sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig.

12.2. Die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von Seiten der SPM GmbH & Co. KG nicht anerkannten Gegenansprüche des Bestellers ist nicht statthaft, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen. Von dieser Regelung ausgenommen sind von Seiten der SPM GmbH & Co. KG unbestritten oder rechtskräftige Forderungen.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1. Erfüllungsort ist Leck

13.2. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, daß für unseren Hauptsitz zuständig ist. Die SPM GmbH & Co. KG ist auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.

13.3. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluß der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

13.3 Für Rechnungen welche an SPM GmbH & Co. KG gestellt werden, gelten 45 Tage Zahlungsziel. Abweichende Vereinbarungen bedürfen
der schriftichen Vereinbarung

14. Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) macht die SPM GmbH & Co. KG darauf aufmerksam, daß die im Rahmen der Geschäftsabwicklung notwendigen Daten mit einer EDV-Anlage gemäß § 33 BDSG verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche Daten werden vertraulich behandelt.

15. Sonstiges
15.1. Übertragungen von Rechten und Pflichten des Bestellers die mit der SPM GmbH & Co. KG geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung.

15.2. Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberücksichtigt.

15.3 Die in den Katalogen und Unterlager der SPM GmbH & Co.KG verwendeten Bild und Schriftmaterialienmaterialien stammen
Ausschließlich aus eigener Produktion und Herstellung oder aus jahrelangen Sammlungen und Zusammenstallungen und dienen
zum Zeck der Verständnisverbesserung für den Kunden und nicht zur Verkaufsförderung. Trotz intensiver Quellenrecherche konnten einige Quellen und Herkünfte der Materialien nicht zweifelsfrei geklärt werden.

Sollten sich insofern unter dem Urheberrecht fallende Materialien , Bilder oder Texte befinden, so geschah dieses unwissentlich, bitten wir den Geschädigten im Falle des Missfallens uns darauf hinzuweisen, um das entsprechende Element unverzüglich entfernen zu können.

Salvatorische Klausel
"Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahe kommt, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten also entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist."